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Verschärfter Maßstab der Finanzverwaltung hinsichtlich formal ordnungsgemäßer Rechnungen
Zugleich Anmerkung zum Beschluss des BFH vom 18. 2. 2013 - XI B 117/11
[i]BFH, Beschluss vom 18. 2. 2013 - XI B 117/11 NWB MAAAE-35421Infolge der neuen EuGH-Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug obliegt es nunmehr den Finanzbehörden, die objektiven Umstände nachzuweisen, aus denen sich ergibt, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm bezogene Eingangsumsatz in eine Steuerhinterziehung einbezogen war. Der Nachweis dieser objektiven Umstände ist für die Finanzbehörden in der Praxis oftmals schwierig zu führen. Nicht zuletzt [i]Gehm, NWB 40/2012 S. 3237vor diesem Hintergrund ist in jüngster Zeit zunehmend die Tendenz der Finanzbehörden zu erkennen, den Vorsteuerabzug mit dem Hinweis auf formal nicht ordnungsgemäße Rechnungen i. S. von § 14 Abs. 4, § 14a UStG zu versagen und hiermit faktisch die hohen Nachweisvoraussetzungen der neuen EuGH-Rechtsprechung ins Leere laufen zu lassen. Auch in dem vom NWB MAAAE-35421 entschiedenen Fall stufte das Finanzgericht die gewählte Bezeichnung der dort gelieferten Prozessoren als nicht den Anforderungen von § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG genügend ein. Dieser Praxis der Finanzbehörden kann nur im Zuge einer strikten [i]Kutzner, NWB 38/2012 S. 3109; Ehlers, NWB 18/2012 S. 1535Beachtung der formalen R...