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Haftungsprivilegien für Arbeitnehmer gelten auch für Handwerker
Anmerkung zu Hess. LAG, Urteil vom 2. 4. 2013 - 13 Sa 857/12
[i]Zur Scheinselbständigkeit Heidl, NWB 17/2013 S. 1323In der sozialrechtlichen Praxis tritt in dem Verhältnis Unternehmer und Beschäftigter häufig das Phänomen der Scheinselbständigkeit auf. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass ein Mitarbeiter nach dem zugrunde liegenden Vertrag als Selbständiger Dienst- oder Werkleistungen für ein Unternehmen erbringt, in tatsächlicher Hinsicht aber eine nicht selbständige Arbeit in einem Arbeitsverhältnis verrichtet (Küttner/Voelzke, Personalbuch 2012, 19. Aufl. 2012, Kap. 374, Rn. 1). Je später das tatsächliche Arbeitsverhältnis festgestellt wird, desto unangenehmer und kostspieliger wird die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. Steuern für den Arbeitgeber. [i]Zur Arbeitnehmerhaftung Kleinsorge, NWB 45/2011 S. 3782Für den Betroffenen selbst aber kann die Einstufung als Scheinselbständiger, zumindest aber als arbeitnehmerähnliche Person auch positive Folgen im Hinblick auf die Haftungsbeschränkungen für Arbeitnehmer haben, wie die nachfolgende Besprechung des Urteils des Hess. LAG zeigt.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB HAAAA-41718 ein infoCenter-Beitrag und unter der DokID NWB FAAAE-35338 eine Checkliste zu den Merkmalen der S...