Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft
Leitsatz
1) Im Rahmen einer verbindlichen Auskunft hat der Antragsteller lediglich den Anspruch, mitgeteilt zu bekommen, wie das FA
den Sachverhalt künftig beurteilen wird.
2) Die abschließende materiell-rechtliche Beurteilung, ob eine übernommene Rechtsauffassung des BMF, mit dem Gesetz vereinbar
ist, ist ausschließlich dem Steuerfestsetzungsverfahren vorbehalten.
3) Etwas anderes gilt im Verfahren über eine sog. Negativauskunft auch dann nicht, wenn es gewichtige Anhaltspunkte dafür
gibt, dass eine Gesetzesauslegung des BMF und deren Übernahme durch das FA zu einem evident rechtsfehlerhaften Ergebnis führt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1542 Nr. 19 StBW 2013 S. 874 Nr. 19 AAAAE-42297