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Zeitlich unbegrenzte Änderungsmöglichkeit für ressortfremde Grundlagenbescheide?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-42110Voraussetzung für umsatzsteuerfreie Bildungsleistungen ist, dass die Einrichtung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG eine Bescheinigung besitzt, dass die erbrachte Leistung auf einen Beruf oder auf eine Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet. Diese Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde ist ein Grundlagenbescheid i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO und kann auch auf [i]BFH, Urteil vom 21. 2. 2013 - V R 27/11, BStBl 2013 II S. 529 bereits ausgeführte Umsätze zurückwirken, sofern der Umsatz in dem in der Bescheinigung bestätigten Zeitraum erbracht worden ist.
Ausführlicher Beitrag s..
Ausgangssituation
Nach dem Wortlaut des § 171 Abs. 10 AO könnte jede Umsatzsteuerfestsetzung, für die der Grundlagenbescheid bindend ist, innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe der Bescheinigung und damit im Ergebnis zeitlich unbegrenzt geändert werden.
BFH-Urteil vom 21. 2. 2013 - V R 27/11
[i]Feststellungsbescheid einer Finanzbehörde oder Grundlagenbescheid einer ressortfremden Behörde?Der V. Senat des BFH differenziert in seinem (BStBl 2013 II S. 529) bei der Anwendung von § 171 Abs. 10 AO danach, ob es sich bei dem die Ablaufhemmung auslösenden Grundlagenbescheid um einen Feststellungsbescheid einer Finanzbehörde oder um einen Grundlagenbescheid einer ressortfremden Behörde handelt. Kann in der zweiten Variante – wie bei ein...