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Zeitlich unbegrenzte Änderungsmöglichkeit für ressortfremde Grundlagenbescheide?
BFH zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Bildungseinrichtungen erteilten Bescheinigungen
[i]BFH, Urteil vom 21. 2. 2013 - V R 27/11, BStBl 2013 II S. 529Da Bildungseinrichtungen auf Antrag auch für weit zurückliegende Zeiträume nachträglich Bescheinigungen ausgestellt werden, hatte sich die Rechtsprechung mit der Frage zu beschäftigen, ob nur die Bescheinigung, die vor dem Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuer, für die dieser Grundlagenbescheid bindend ist, bekanntgegeben wird, die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 10 AO bewirkt und damit letztlich nur eine zeitlich begrenzte [i]Pfefferle/Renz, NWB 46/2012 S. 3684; dies., NWB 33/2013 S. 2620 Hörster, NWB 45/2012 S. 3606; ders., NWB 26/2013 S. 2052, 2061Änderung von Steuerfolgefestsetzungen ermöglicht. Nach dem Urteil des V. Senats des (BStBl 2013 II S. 529) berücksichtigt der Wortlaut des § 171 Abs. 10 AO nicht die Möglichkeit einer ressortfremden Behörde, zeitlich unbegrenzt Grundlagenbescheide zu erlassen. Diese Regelungslücke ist dahingehend zu schließen, dass die angeordnete Ablaufhemmung voraussetzt, dass die Bescheinigung noch vor dem Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuer, für die der Grundlagenbescheid bindend ist, bekanntgegeben sein muss. Dieses Urteil beendet eine zeitlich unbegrenzte Änderungsmöglichkeit von Steuerfolgebescheiden und trägt so zur Rechts...