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Konsignationslager in der Umsatzsteuerpraxis
Einrichtung von Lagern in verschiedenen EU-Staaten
Grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten nehmen insbesondere im EU-Raum stark zu. Gleichzeitig wünschen immer mehr Kunden die Belieferung über ein Konsignationslager. Da die umsatzsteuerliche Behandlung von Konsignationslagern in der EU nicht einheitlich geregelt ist, sehen sich international tätige Lieferanten mit einer Vielzahl von Abwicklungsmöglichkeiten konfrontiert. Die Regelungen in den einzelnen EU-Staaten werden nachfolgend vorgestellt und im Falle eines umsatzsteuerlichen Wahlrechtes Vor- und Nachteile der jeweiligen Abwicklungsmöglichkeiten dargestellt.
A. Definition des Konsignationslagers
Es gibt keine Legaldefinition eines Konsignationslagers. Die umsatzsteuerliche Behandlung wird daher angelehnt an die zivilrechtliche Betrachtung.
Das Konsignationslager wird vom Lieferanten im Unternehmen des Abnehmers oder bei einem Logistikdienstleister eingerichtet und betrieben. Der Abnehmer kann je nach Bedarf Material entnehmen. Die Bestände verbleiben bis zur Entnahme im Eigentum des Lieferanten. Die Berechnung der Ware erfolgt erst zum Zeitpunkt der Entnahmemeldung durch den Abnehmer. Der Lagerplatz wird vom Abnehmer in der Regel kostenlos zur ...