Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch und mit Sicherheitszertifikat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unternehmer müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Lohnsteuer-Anmeldungen spätestens ab September dieses Jahres an die entsprechenden Finanzämter übermitteln. Diese Regelung gibt es bereits seit Anfang 2013.
Ohne eine Registrierung kann eine Übermittlung nicht mehr vorgenommen werden. Das benötigte Zertifikat kann kostenlos über www.elsteronline.de angefordert werden.
Blick über die Grenzen: Grenzüberschreitende Aktivitäten nehmen insbesondere im EU-Raum stark zu. Dies betrifft auch die Einrichtung von Lagern in verschiedenen EU-Staaten. Da Vereinfachungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lagern im nationalen Umsatzsteuerrecht des jeweiligen Mitgliedsstaates geregelt sind, sind international tätige Unternehmen mit einer Vielzahl von Abwicklungsvarianten konfrontiert.
In ihrem Beitrag „Konsignationslager in der Umsatzsteuerpraxis” erläutern Marc R. Plikat und Diana Klün die umsatzsteuerliche Behandlung von Konsignationslagern in verschiedenen EU-Staaten. Die Autoren geben einen Überblick über die Abwicklung von Lagergeschäften in der EU und die Möglichkeit zur Nutzung von Vereinfachungsregelungen, um umsatzsteuerliche Registrierungen zu vermeiden.
Beste Grüße
Stephan Gerski
Fundstelle(n):
USt direkt digital 15 / 2013 Seite 1
NWB BAAAE-42142