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OFD Nordrhein-Westfalen 16.07.2013 Kurzinfo ESt 2/2013, NWB 33/2013 S. 2612

Einkommensteuer | Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Mit auf die Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Zivilprozesskosten in § 33 Abs. 2 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG hingewiesen. Danach sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Da § 33 Abs. 2 EStG n. F. erst ab 2013 Anwendung findet, bleibt es für Zeiträume vor 2013 bei der bisherigen Rechtslage; insbesondere ist das (BStBl 2011 II S. 1015) weiterhin nicht anzuwenden. Dort hatte der BFH unter Änderung der bisherigen Rechtsprech...

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