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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen
Nach dem kann ein besonders lang andauernder, strukturell bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie – auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung – dazu führen, dass die vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt.
Das Urteil ist maßgeblich auf die jüngst ebenso zu einem leerstehenden Wohnhaus ergangene (BStBl 2013 II S. 279) gestützt. „Ohne sein Zutun” ist der Steuerpflichtige in die Liebhaberei gerutscht und diese Inaktivität [i]Heinrich, NWB 8/2013 S. 486ist es ja gerade, die ihm vorzuwerfen ist. Denn der drohende Verlust der Einkunftserzielungsabsicht lässt sich nur durch Aktivitäten verhindern, die als ernsthafte Vermietungsbemühungen zu werten ...