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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG vor 2009 bei Übertragung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs
Behält sich der Schenker bei der freigebigen Zuwendung einer Kommanditbeteiligung den Nießbrauch zu einer bestimmten Quote hiervon einschließlich der Stimm- und Mitverwaltungsrechte vor und vermittelt daher der mit dem Nießbrauch belastete Teil der Kommanditbeteiligung dem Erwerber für sich genommen keine Mitunternehmerstellung, können für diesen Teil die Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG vor 2009 nicht beansprucht werden (Bezug: § 13a Abs. 1, 2 und 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG).
Der Erwerb einer Mitunternehmeranteils ist nur dann nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 ErbStG (in der vor 2009 gültigen Gesetzesfassung) begünstigt, wenn auch der Erwerber Mitunternehmer im ertragsteuerlichen Sinn geworden ist. Dazu genügt es nicht, wenn der Erwerber lediglich zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft wird, die auch nac...