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Rechnungsabgrenzungsposten bei Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit der Begründung stiller Beteiligungen
Die Rechtsprechungsgrundsätze zur Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens bei vom Darlehensnehmer zu zahlendem „Bearbeitungsentgelt” sind auch bei der Beurteilung, ob die anlässlich der Begründung eines stillen Gesellschaftsverhältnisses zu entrichtenden Nebenkosten aktiv abzugrenzen sind, entsprechend anzuwenden (vgl. NWB KAAAD-90759, BStBl 2011 II S. 870 = Kurzinfo StuB 2011 S. 720 NWB EAAAD-91707; Bezug: § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG).
(1) Für ein vom Darlehensnehmer bei Abschluss des Kreditvertrags (hier: öffentlich gefördertes Darlehen aus dem Mittelstandsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu zahlendes „Bearbeitungsentgelt” ist kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn das Entgelt im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht (anteilig) zurück zu...