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PiR Nr. 8 vom Seite 251

Neubewertungsrücklage für biologische Vermögenswerte?

Anmerkungen und Hinweise zur aktuellen Diskussion am Beispiel von Dauerkulturen und Plantagen

Dr. Andreas Schulte

Seit Einführung des IAS 41 hat es immer wieder Interpretations- und Auslegungsschwierigkeiten bei der praktischen Bewertung von tierischen und pflanzlichen Vermögen gegeben. In jüngster Zeit hat der IASB den Standardentwurf „ Bearer Plants” (ED/2013/8) veröffentlicht. Dieser enthält Vorschläge zur künftigen Bilanzierung sog. „produzierender Pflanzen”. Dabei geht es um die Frage, ob produzierende biologische Vermögenswerte künftig besser nach IAS 16 (Sachanlagen) oder, wie ursprünglich klassifiziert, nach IAS 41 (Landwirtschaft) bewertet werden sollen . Besonders wichtig ist die Frage der Bilanzierung speziell für die Bewertung von Plantagen . Ferner verdeutlicht der Exposure Draft die bestehenden großen Diskrepanzen hinsichtlich des Periodenausweises von Gewinnen und der Zeitwertänderung von Vermögen. Die vorliegenden Ausführungen greifen anhand von zwei Beispielen die konkreten Fragen auf.

Kernaussagen
  • Der Standardentwurf „Bearer Plants” (ED/2013/8) enthält Vorschläge zur künftigen Bilanzierung sog. „produzierender Pflanzen”. Dabei geht ...

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Seiten: 8
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