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Zivilprozessrecht | Sachlicher Grund für getrennte Prozessführung
Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grds. die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Im entschiedenen Fall hatte die deutsche Niederlassung einer amerikanischen Anwalts-LLP (Beklagte [i]Zur neuen Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Willerscheid, NWB 31/2013 S. 2490 zu 1), deren Partner (Beklagte zu 2 bis 4) und eine Steuerberatungsgesellschaft (Beklagte zu 5) die Klägerin bei einem Unternehmenskauf beraten. Alle Beklagten hatten sich im Haftungsprozess (Streitwert: 30 ...