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Einkommensteuer | Aussetzung der Vollziehung und Mindestgewinnbesteuerung
Der BFH hatte mit (BStBl 2013 II S. 512) entschieden, dass die sog. Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG in ihrer Grundkonzeption nicht verfassungswidrig ist, da die zeitliche Streckung des Verlustvortrags den vom Gesetzgeber zu gewährleistenden Kernbereich eines Verlustausgleichs nicht beeinträchtigt. Hierzu ist mittlerweile unter dem Az. 2 BvR 2998/12 beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Zu Fragen der Gewährung einer Aussetzung der [i]Mustereinspruch zu 2 BvR 2998/12 NWB XAAAE-38741Vollziehung bzgl. der sog. Mindestgewinnbesteuerung hat die Stellung genommen.