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Erbschaftsteuer | Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als Nachlassverbindlichkeit
Nach dem sind die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen anfallen.
§ 10 Abs. 8 ErbStG verbietet zwar den Abzug der eigenen Erbschaftsteuer. Dazu gehören nach der Rechtsprechung Kosten zur Abwehr der Erbschaftsteuer, einschließlich der Rechtsverfolgungskosten. Der BFH zählt dazu jedoch nur die Kosten eines Rechtsbehelfs oder finanzgerichtlichen Klageverfahrens, nicht aber die Sachverständigenkosten für die Erstellung eines Gutachtens zum [i]Krause, NWB 21/2013 S. 1678Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nac...