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Aktuelles zur Gelangensbestätigung – Entwurf eines BMF-Anwendungsschreibens liegt vor
[i]Huschens, NWB 18/2013 S. 1394Der Bundesrat hat am die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung verabschiedet. Hiermit werden die Belegnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen gegenüber den seit dem geltenden Bestimmungen, die im Verwaltungswege ausgesetzt worden waren, für nach dem ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen neu geregelt. Nach der neu gefassten UStDV gilt die Gelangensbestätigung „insbesondere” als geeigneter Belegnachweis. Der Nachweis durch andere Belege wie Frachtbrief oder Konossement ist (wieder) möglich. Die Gelangensbestätigung ist somit eine, jedoch nicht alleinige Nachweismöglichkeit (s. Huschens, NWB 18/2013 S. 1394). Aktuell hat die Finanzverwaltung den Entwurf eines sog. Anwendungserlasses den Verbänden zur Stellungnahme übersandt.
Der [i] Entwurf eines BMF-AnwendungsschreibensDatei öffnenaktuelle Entwurf enthält nach Angaben des DStV folgende Erleichterungen:
die Klarstellung, dass der Unternehmer den Belegnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht zwingend mit den in der UStDV i. d. F. ab aufgezählten Nachweismöglichkeiten führen muss;
die Einführung der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit für einen überwiegenden Teil ...