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Schenkungsteuer – Übertragung eines Kommanditanteils mit Quotennießbrauch (BFH)
Behält sich der Schenker bei der Zuwendung einer Kommanditbeteiligung den Nießbrauch zu einer bestimmten Quote hiervon – einschließlich der Stimm- und Mitverwaltungsrechte – vor und vermittelt daher der mit dem Nießbrauch belastete Teil dem Erwerber für sich genommen keine Mitunternehmerstellung, können für diesen Teil die Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG vor 2009 nicht beansprucht werden (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Die erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen können grds. auch bei der Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft beansprucht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Erwerber Mitunternehmer wird. Mitunternehmer ist, wer Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunter...