Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
4. Aufl. 2013
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§ 14 Pauschalvergütung
I. Allgemeines
1In der Praxis besteht schon seit langem ein Bedürfnis, zur Erleichterung des Abrechnungsverfahrens für wiederkehrende Tätigkeiten an Stelle einer Vielzahl von Einzelvergütungen eine Pauschalvergütung vereinbaren zu können. Deshalb sah schon die Allgemeine Gebührenordnung für die wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe (ALLGO) in § 20 die Möglichkeit für eine Vereinbarung von Pauschalgebühren vor, wobei zwar auch die Voraussetzungen ähnlich der Vorschrift des § 14 StBVV Schriftform und Zeitdauer vorsahen, aber auch eine Möglichkeit boten, die nach der ALLGO sich ergebende Summe der angemessenen Einzelgebühren für die unter eine Pauschalvereinbarung fallenden Tätigkeiten um höchstens 20 % zu unterschreiten. Eine solche Unterschreitung ist in § 14 StBVV nicht vorgesehen; denn die Pauschalabrechnung dient vor allem der Vereinfachung der Abrechnung, nicht aber einer Gebührenermäßigung. Wer im Rahmen einer Vereinbarung als Steuerberater die Mindestgebühren der StBVV unterschreitet, muss mit einer Rüge rechnen, die das LG Frankfurt im Urteilsfall bestätigt ...