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KSR Nr. 8 vom Seite 8

Begriff des Mitunternehmers

Vorbehalt eines Quotennießbrauchs kein Erwerb eines Mitunternehmensanteils

Susanne Christ

Eine aktuelle Entscheidung des BFH betrifft die steuerliche Beurteilung eines Nießbrauchsvorbehalts und seine Auswirkungen auf den Freibetrag des § 13a ErbStG vor 2009. Zugleich nimmt der BFH Stellung zur Frage der Mitunternehmereigenschaft bei Einräumung eines quotalen Nießbrauchsvorbehalts.

Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt nach § 13a ErbStG vor 2009 steuerpflichtig

Der Kläger, Vater der Beschenkten, war mit 25.000 € Kommanditeinlage an einer gewerblich tätigen KG beteiligt. 2006 übertrug er davon einen Anteil von 23.500 € auf seine Tochter; hinsichtlich einer Quote von 22.000/23.500 behielt er sich ein lebenslanges, unentgeltliches Nießbrauchsrecht vor. Zugleich vereinbarte er mit seiner Tochter, dass er für sie sämtliche Stimmrechte wahrnehmen könne. Für den Fall, dass ihm seine Tochter diese Stimmrechte entzieht, behielt er sich das Recht vor, die Schenkung widerrufen zu können. Zugleich vereinbarten die Beteiligten, dass der Vater etwa anfallende Schenkungsteuer übernimmt.

Nach dem vor 2009 geltenden ErbStG wurde der Erwerb ohne Berücksichtigung der Belastung durch das Nießbrauchsrecht besteuert, wenn sich der Schenker das Nießbrauchsrecht vor...

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