Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen
Überarbeiteter Erlass der Länder vom 5. 6. 2013
Der gleich lautende Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen wurde in diesem Frühjahr überarbeitet und mit Datum vom im BStBl 2013 I S. 734 NWB DAAAE-40449 veröffentlicht. Er tritt an die Stelle des vorausgegangenen Erlasses vom (BStBl 2006 I S. 314) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Im Rahmen der Überarbeitung des Erlasses wurden sowohl die seit 2006 ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung als auch praxisrelevante Themen der vergangenen Jahre wie z. B. Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke eingearbeitet. Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat insbesondere Bedeutung für die Grundbesitzbewertung, denn nach der Abgrenzung wird entschieden, ob ein Bauwerk ein Gebäude, einen Gebäudebestandteil bzw. eine Außenanlage oder aber eine Betriebsvorrichtung darstellt. Davon hängt wiederum die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung ab: Entweder ist das Wirtschaftsgut mit dem Grundbesitzwert abgegolten oder es ist ein zusätzlicher Ansatz des Wirtschaftsguts bei der Bewertung eines Unternehmens bzw. bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuerfestsetzung erforderlich. Die Abgrenzung de...