BGH Beschluss v. - 5 StR 279/13

Instanzenzug:

Gründe

G r ü n d e

1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und wegen versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Mit seiner Revision erhebt der Angeklagte eine (unzulässige) Verfahrensrüge und beanstandet die Verletzung sachlichen Rechts.

2 1. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Sachrüge führt zu einer Änderung des Schuldspruchs, weil das Landgericht das Konkurrenzverhältnis unrichtig beurteilt hat. Sämtliche Handlungen des Angeklagten sind als eine Tat im Rechtssinne zu bewerten. Die Freiheitsberaubung und die in deren Zuge verwirklichten Nötigungshandlungen beruhten auf einem einheitlichen Tatentschluss des Angeklagten, verfolgten dasselbe Ziel (Erzwingen der Zahlung von 50.000 €) und waren aufgrund des zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs so eng miteinander verknüpft, dass das gesamte Geschehen als eine natürliche Handlungseinheit zu bewerten ist (vgl. auch ).

3 Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend ab und sieht dabei davon ab, die Zahl der gleichartig idealkonkurrierenden Einzelfälle im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr., vgl. etwa mwN). § 265 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen, weil sich der Angeklagte nicht anders als geschehen hätte verteidigen können. Dass der Angeklagte nicht wegen eines Verbrechens der Geiselnahme (§ 239b StGB) verurteilt worden ist, beschwert ihn nicht.

4 2. Mit der Annahme von Tateinheit entfallen die von der Strafkammer festgesetzten Einzelstrafen. Der Senat kann jedoch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen lassen. Die geänderte konkurrenzrechtliche Beurteilung lässt den Unrechtsund Schuldgehalt der Tat unberührt. Es kann deshalb ausgeschlossen werden, dass das Tatgericht bei zutreffender Bewertung auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAE-41495