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FG Niedersachsen 14.2.2013 6 K 107/11, BBK 15/2013 S. 703

Bilanzierung | Versicherungsbeiträge einer GmbH gegen Betriebsunterbrechung als Betriebsausgaben

Die Beiträge einer GmbH für eine Versicherung gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung sind in vollem Umfang Betriebsausgaben und stellen keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar. Voraussetzung: Die Versicherungsleistung soll der GmbH zukommen. Eine vGA scheidet im Urteilsfall aus, weil die Gesellschafter von der S. 704 [i]GmbH erhält VersicherungsleistungBetriebsunterbrechungsversicherung keinen Vorteil haben; denn die Versicherungsleistung fließt der GmbH zu.

Hinweis:

[i]Aufteilung bei Personengesellschaften und EinzelunternehmenNach dem Urteil kommt bei einer GmbH eine Aufteilung der Beiträge nach dem versicherten Risiko nicht in Betracht. Anders ist dies bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen. Hier differenziert der BFH nach dem Risiko, d. h. nach dem Grund für die Betriebsunterbrechung:

  • [i]Gesundheit ist privates RisikoS...

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