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GmbH & Co. KG als Organgesellschaft
(Revision eingelegt)
In einem richtungsweisenden Urteil hält das Finanzgericht München eine GmbH & Co. KG bei unionrechtskonformer Auslegung der nationalen Bestimmungen für eine eingliederungsfähige Organgesellschaft. Damit könnte es nun schneller als vielerorts gedacht zu einer grundlegenden Reform kommen. Einen Abgesang auf das derzeitige nationale Recht anzustimmen erscheint derweil verfrüht.
A. Leitsätze (des Verfassers)
1. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG ist unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass unter Beachtung des Grundsatzes der Rechtsformneutralität jedenfalls kapitalistisch strukturierte Personengesellschaften als Organgesellschaften auftreten können. 2. Revision eingelegt (Az. V R 25/13).
B. Sachverhalt
Der Sachverhalt soll lediglich vereinfacht dargestellt werden. Im Streitjahr 2001 war die Klägerin als Unternehmerin tätig. Sie war Alleingesellschafterin einer GmbH, die selbst alleinige Komplementärin in zwei GmbH & Co. KG war. Die Klägerin trat als Kommanditistin der beiden KG auf. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH war vertretungsbefugter Generalbevollmächtigter im Unternehmen der Klägerin. Die beiden KG waren im selben Geschäftsfeld wie die Klägerin aktiv.
Infolge der aus kläg...