Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielgeräten
BFH, Entscheidung vom 24. 4. 2013 - XI R 9/11
Die Besteuerung des Glücksspiels ist ein umsatzsteuerlicher Dauerbrenner. Die Gerichte beschäftigt dieses Thema immer wieder. Durch Urteil vom , C-453/02 und C-462/02 hatte der EuGH in der Rechtsache Linneweber und Akritidis entschieden, dass die Umsätze nach damaliger Rechtslage aus dem Betrieb von Geldspielgeräten nach europäischem Recht steuerfrei sind. Der BFH hat sich nunmehr mit einem Folgeproblem aus dieser Entscheidung beschäftigt.
A. Leitsatz (Red.)
Ein Vorsteuerabzug aus Gutschriften über den Rückkauf von Geldspielgeräten ist nicht möglich, wenn die Verkäufer sich nachträglich hinsichtlich ihrer Umsätze aus dem Betrieb dieser Geldspielgeräte wirksam auf die Steuerbefreiungsvorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) berufen haben.
B. Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH & Co KG, betreibt einen Großhandel mit Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. In den streitbefangenen Jahren 2003 und 2004 veräußerte sie u. a. Geldspielgeräte an Automatenaufsteller. Nach einer gewissen Zeit kaufte sie, noch in den Jahren 2003 und 2004, die Geräte wieder zurück. Sie erteilte aus den Ankäufen Gutschriften, in denen sie Umsatzsteuer offen auswies. Aus den nicht widersprochenen Gutschriften mac...