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Abgrenzungsfragen bei der Aufteilung von einheitlichen Grundstückskaufpreisen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-41282 Die Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises für Grundstücke in Grund und Boden, Gebäude und sonstige Bestandteile (evtl. Betriebsvorrichtungen) hat weitreichende steuerliche Bedeutung. Mit der Aufteilung wird nicht nur über die abschreibungsfähigen Kaufpreisbestandteile bzw. deren Nutzungsdauer, sondern z. B. auch über die Bemessungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer entschieden.
Ausführlicher Beitrag s..
Steuerartenübergreifende Abgrenzungsrichtlinien
[i]Steuerartenübergreifender Abgrenzungserlass Die derzeit aktuelle Verwaltungsauffassung zur steuerartenübergreifenden Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen ist dem Abgrenzungserlass der (BStBl 2013 I S. 734) zu entnehmen.
„Unmittelbare und mittelbare” Anschaffungskosten
[i]Behandlung weiterer bestimmter Aufwendungen nach dem ErwerbsvorgangNeben den sich aus der Kaufpreisaufteilung ergebenden „unmittelbaren” Investitionskosten für die einzelnen Wirtschaftsgüter gehören auch die Nebenkosten zu den Anschaffungskosten. Anschaffungskosten oder aber auch „nachträgliche Herstellungskosten” liegen nach dem (BStBl 2003 I S. 386) unter bestimmten Vorraussetzungen auch dann vor, wenn im Anschluss an den Erwerb weitere ...