NWB Nr. 31 vom Seite 2433

„Unverhältnismäßig”

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Durchsuchung bei einem Steuerberater

Wann ist eine Durchsuchung bei einem Steuerberater, der keiner Straftat verdächtigt wird, verhältnismäßig? Zu dieser Frage hat jetzt das Landgericht Saarbrücken Stellung genommen. Das Gericht hat in dieser Entscheidung eine klare Leitlinie vorgegeben, indem es dem Herausgabeverlangen Vorrang gegenüber einer Durchsuchung gibt, wenn keine Anzeichen für fehlende Kooperationsbereitschaft bestehen. Doch auch wenn der Berater im Recht ist, weil der Durchsuchungsbeschluss gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstößt, sollte im Einzelfall abgewogen werden, ob dies tatsächlich im Wege einer Beschwerde bei Gericht gerügt wird. Denn um eine Herausgabe wird der Berater nicht herumkommen. Wie ein zweckmäßigeres Vorgehen aussehen kann, erläutert Beyer auf der Seite 2497.

Der Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen kommt in der Besteuerungspraxis eine besondere Relevanz zu. Abhängig vom jeweiligen Kontext ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen. Die Finanzverwaltung hat mit einem neuen Abgrenzungserlass auf die höchstrichterliche Rechtsprechung sowie auf die Thematisierung praxisrelevanter Zuordnungsfragen reagiert. Eisele erklärt auf der Seite 2473 die aktuelle Verwaltungsauffassung. – Detailfragen können Sie mithilfe unseres Abgrenzungs-ABCs, das Sie in der NWB Datenbank aufrufen können, schnell und einfach klären.

Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist am in Kraft getreten. Partnerschaftsgesellschaften können jetzt entscheiden, ob sie von der Möglichkeit der beschränkten Berufshaftung Gebrauch machen wollen oder ob es bei der Handelndenhaftung bleibt. Die beschränkte Berufshaftung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Beschränkung der Haftung für fehlerhafte Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen. Willerscheid stellt auf der Seite 2490 die zentralen Neuregelungen dar.

Berufsbetreuer können sich in doppelter Hinsicht freuen: Zum einen haben Bundestag und Bundesrat neuen Regelung des UStG zugestimmt, die die Leistungen der Berufsbetreuer und Vormünder von der Umsatzsteuer befreien. Zum anderen hat der BFH jetzt zur Klage einer Berufsbetreuerin entschieden, dass sie sich für die Umsatzsteuerbefreiung ihrer Leistungen direkt auf das Unionsrecht berufen kann. Heinke gibt auf der Seite 2456 Handlungsempfehlungen für die neuen – und für die Betroffenen überwiegend erfreulichen – Umsatzsteuerbefreiungen. – Für alle noch offenen Veranlagungen können jetzt noch Änderungsanträge eingereicht werden.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 2433
NWB JAAAE-41270