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Bestandsaufnahme MicroBilG
Einordnung und wesentliche Erleichterungen
Der nachfolgende Beitrag befasst sich ausführlich mit den wesentlichen Neuerungen, die das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz MicroBilG für sog. Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht. Neben den grundlegenden Vereinfachungen bei den Rechenwerken werden auch die Erleichterungen hinsichtlich der Anhangberichterstattung sowie der Offenlegung detailliert dargestellt und kritisch gewürdigt.
I. Einordnung: Im Eiltempo zum MicroBilG
Am versendete das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zu einem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) an Länder und Verbände. Daraufhin wurde der Gesetzesentwurf am vom Bundeskabinett verabschiedet. Anschließend nahm der Bundesrat am zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf Stellung. Am verabschiedete der Bundestag den unveränderten Gesetzesentwurf der Bundesregierung in der Entwurfsfassung. Das MicroBilG trat am nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, vgl. Art. 8 MicroBilG.
Das Gesetz ist auf die EU-Richtlinie 2012/6/EU vom (Micro-Richtlinie) zurückzuführen und hat ausweislich der Gesetzesbegründung zum Ziel, „b...