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Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung nach Maßgabe der Verwaltungsgrundsätze
Rechtslage seit 2013
Zu zentralen Fragen des Vorsteuerabzugs und der Vorsteuerberichtigung sind vom BFH eine Reihe grundlegender Entscheidungen getroffen worden. Die Finanzverwaltung hat zu dieser Rechtsprechung in einem umfangreichen Schreiben Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert. Diesen für die Verwaltung seit verbindlichen Grundsätzen kommt mittelbar auch für die Steuerpflichtigen große Bedeutung zu. In Anbetracht der Streitanfälligkeit und der finanziellen Belastungen bei Versagung des Vorsteuerabzugs ist eine intensive Beschäftigung mit diesem Themenbereich geboten, und zwar gleichermaßen im Hinblick auf Belange der Praxis wie auch für Zwecke der Ausbildung. Die komplexen Neuregelungen werden in für die Rechtsanwendung strukturierter Form dargestellt und durch Abbildungen und Beispiele veranschaulicht.
I. Einleitung
Der Vorsteuerabzug ist von zentraler Bedeutung im Rahmen des geltenden Allphasen-Nettoumsatzsteuersystems. Hierdurch werden Unternehmer von Umsatzsteuer auf erhaltene Vorleistungen entlastet, so dass grundsätzlich nur die jeweils erzielte Wertschöpfung der Umsatzsteuer unterliegt. Eine kumulative Belastung der Umsätze im Unternehmensbe...