Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Beschluss v. - 4 Ko 2150/12 EFG 2013 S. 240 Nr. 3

Gesetze: GKG § 3 Abs. 2GKG Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2 – Kostenverzeichnis –) Nr. 6110 GKG Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2 – Kostenverzeichnis –) Nr. 6111 FGO § 72 Abs. 2 S. 2FGO § 72 Abs. 2 S. 3

4-fache Wertgebühr bei Urteil aufgrund des Antrags auf Fortsetzung des Verfahrens nach Klagerücknahme

Antrag auf Verfahrensfortsetzung als Rechtsbehelf bezüglich der kostenrechtlichen Nachforderungsfrist des § 20 Abs. 2 GKG

Leitsatz

1. Bestreitet der Kläger nach einer Klagerücknahme die Wirksamkeit der Rücknahme, beantragt er die Fortsetzung des Verfahrens und entscheidet deswegen das FG durch ein Urteil, dass die Klage wirksam zurückgenommen worden ist, so ist beim Gerichtskostenansatz eine 4-fache Wertgebühr nach Nr. 6110 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz) anzusetzen. Insoweit ist nicht nur die ermäßigte, nur 2-fache Gebühr nach Nr. 6111 des Kostenverzeichnisses anzusetzen.

2. Wurde im Jahr des Eingangs der Klagerücknahme bereits eine Schlusskostenrechnung unter Ansatz einer nur 2-fachen Wertgebühr erstellt, so stellt der Antrag auf Fortsetzung des Klageverfahrens einen „Rechtsbehelf” i. S. v. § 20 Abs. 2 GKG dar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 240 Nr. 3
UAAAE-40893

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Beschluss v. 23.11.2012 - 4 Ko 2150/12

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen