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Die neuen Grundsätze zur Buchführung und zum Datenzugriff in elektronischer Form (GoBD) – Update zur zweiten Entwurfsfassung
Geänderter Entwurf eines
Das BMF hatte am den Wirtschaftsverbänden einen ersten Entwurf der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) überlassen, welche die bisherigen GoBS und die GDPdU ersetzen sollen. Die massive Kritik der Berufs- und Wirtschaftsverbände veranlasste eine Überarbeitung dieses Entwurfsschreibens zu den Verfahrensgrundsätzen. Das angepasste Schreiben wurde mit Datum vom erneut zur Stellungnahme übergeben und soll am 12./ bei einem Fachgespräch im BMF mit der Wirtschaft diskutiert werden.
Entwurf NWB HAAAE-37193
Der überarbeitete Entwurf wird den Erwartungen der Wirtschaft nicht gerecht.
Ansätze für einen Bürokratieabbau sind weiterhin nicht erkennbar.
Die Anforderungen der Finanzverwaltung bleiben vielfach ohne hinreichende Rechtsgrundlage.
I. Zweck der GoBD
Das BMF-Schreiben soll den buchführungspflichtigen Stpfl. eine Leitlinie geben, wie die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen so...