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AfaA bei Rentabilitätsminderung einer Immobilie
(1) Baumängel und Rentabilitätsminderungen einer Immobilie, z. B. aufgrund eines Überangebots, rechtfertigen gem. NWB HAAAE-33016 grundsätzlich keine AfaA. (2) Eine AfaA für eine Immobilie kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn sich bei Beendigung eines Mietverhältnisses herausstellt, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist. (3) Lässt sich das an einen Discounter vermietete Ladenlokal nach dessen Auszug nur mit Ertragseinbußen vermieten und beruht die Ertragseinbuße auf verschiedenen Faktoren, u. a. auf eine ungünstige verkehrstechnische Lage, auf die Ansiedlung eines nahe gelegenen Einkaufszentrums und auf veränderte Anforderungen für die Ans...