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BFH | Keine Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 in 2001
(1) Die durch § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i. d. F. des UntStFG rückwirkend ab dem 1. 1. 2001 angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i. d. F. des UntStFG verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und bleibt im Erhebungszeitraum 2001 unangewandt. (2) Die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz ist nicht mehr entscheidungserheblich, wenn das Gesetz schon im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Unionsrecht unangewandt bleibt.
[i]Rückwirkende Einführung des § 8 Nr. 5 GewStG 2001 durch das UntStFG verstößt gegen EU-RechtDer Streitfall betrifft die unterschiedlichen zeitlichen Anwendungsregelungen für Inlandsbeteiligungen einerseits und Auslandsbeteiligungen andererseits im Zuge des Systemwechsels vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren. Nach der gewerbesteuerlichen Anwendungsregelung erfolgte die Hinzurechnung von Gewinnan...