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IWB Nr. 14 vom Seite 470

Umsatzsteuer in der EU im Juli 2013

Dipl.-Finanzwirt (FH) Ronny Langer, Steuerberater und Partner der auf Umsatzsteuerrecht spezialisierten Kanzlei küffner maunz langer zugmaier, München

Nach den recht umfangreichen Änderungen zu Beginn 2013 gibt es in den EU-Mitgliedstaaten Mitte des Jahres weniger umsatzsteuerliche Neuigkeiten. Dafür rückt die Betrugsbekämpfung in den Vordergrund.

[i]Ausnahmegenehmigungen für fünf EU-Mitgliedstaaten werden Ende 2013 auslaufenDie Niederlande, Österreich, Italien, Großbritannien und Deutschland hatten in den letzten Jahren Regelungen zum Steuerschuldübergang bei Lieferungen integrierter Schaltkreise und Mobiltelefone eingeführt und hierfür eine Ausnahmegenehmigung der EU bis zum . Großbritannien und Deutschland haben kürzlich deren Verlängerung beantragt. Es ist zu erwarten, dass der Rat der EU die Ausnahmen nicht über 2013 hinaus verlängert (so auch die Empfehlung der EU-Kommission).

[i]Richtlinie gegen Umsatzsteuerbetrug unter http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/st10/st10151.de13.pdfDafür hat der Rat der EU in seiner Sitzung am die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen angenommen. Die neue Richtlinie wird voraussichtlich für Umsätze mit Mobiltelefonen, integrierten Schaltkreisen, Gas und Elektrizität, Telekommunikationsleistungen, ...

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