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Mietrecht | (Un-)Wirksamkeit einer Quotenabgeltungsklausel
Bei einer Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnungsmietvertrag handelt es sich um eine Regelung, die den Mieter verpflichtet, sich bei Beendigung des Mietverhältnisses quotal an den dann noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen zu beteiligen. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn sie zur Berechnung der Abgeltungsbeträge festlegt, dass Berechnungsgrundlage „der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts” sein soll (Änderung der Rechtsprechung). Grds. [i]Schreibvorlage „Mietvertrag – Wohnraum” NWB NAAAC-47215benachteiligt nach Ansicht des BGH eine Quotenabgeltungsklausel den Mieter nicht unangemessen, weil die Abwälzung turnusmäßiger Schönheitsreparaturen während der Mietzeit rechtlich und wirtschaftlich einen Teil der Gegenleistung des Mieter...