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NWB Nr. 30 vom Seite 2369

Durchbruch für den elektronischen Rechtsverkehr

[i]Pressemitteilung des BMJ vom 5. 7. 2013Der Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat am den Bundesrat passiert. Durch die Neuregelungen wird die Justiz an die moderne elektronische Kommunikationsinfrastruktur angeschlossen. Der elektronische Zugang zum Recht wird so für alle Bürger spürbar und nachhaltig erleichtert und überdies beschleunigt. Die Anliegen blinder und sehbehinderter Verfahrensbeteiligter werden in dem Gesetz besonders berücksichtigt. Ausdrücklich ist daher die [i]Barrierefreiheit ist ausdrücklich vorgeschriebenBarrierefreiheit im elektronischen Rechtsverkehr vorgeschrieben. Das Gesetz enthält weitere Neuregelungen, die die Entwicklung in der digitalen Welt in den Verfahrensordnungen nachzeichnen und dadurch Rechtssicherheit für Bürger und Wirtschaft schaffen. Dies sind u. a. besondere Vorschriften über die Beweiskraft von [i]Herrn, NWB 52/2012 S. 4249De-Mail-Nachrichten und über den Beweiswert von gescannten öffentlichen Urkunden im Prozess. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sollen schrittweise, d. h. teils am Tag nach der Verkündung, teils am und restlich am mit der Option der Hinausschiebung auf den in Kraft treten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist der elektronisch...

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