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OFD NRW 19.05.2013 , NWB 29/2013 S. 2286

Allgemeines Steuerrecht | Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen

Mit Verordnung vom wurden die beiden in Nordrhein-Westfalen bestehenden Oberfinanzdirektionen zu einer für das gesamte Land zuständigen Mittelbehörde mit Sitzen in Köln und Münster zusammengelegt. Die OFD Münster wird in OFD Nordrhein-Westfalen umbenannt; die Aufgaben der OFD Rheinland werden auf die OFD Nordrhein-Westfalen übertragen. Die Verordnung ist am in Kraft getreten; gleichzeitig wurde die Verordnung über die Aufgaben der OFD Münster und Rheinland gem. § 8a FVG aufgehoben.

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