Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kindergeldanspruch bei Unterhaltsansprüchen des Kindes gegenüber Dritten
Mit NWB IAAAE-40093 hat der BFH entschieden, unter welchen Voraussetzungen für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil des gemeinsamen nichtehelichen Kindes in einem Haushalt lebt, ein Kindergeldanspruch besteht. Danach sind bei der Berechnung der nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a. F. zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge nur die im Anspruchszeitraum tatsächlich zugeflossenen Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils oder Dritter einzubeziehen, sofern das Kind nicht auf die Geltendmachung seines Unterhaltsanspruchs verzichtet hat. Müssen die im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung zugeflossenen Unterhaltsleistungen geschätzt werden, kann bei unverheirateten Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht von dem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass die Elternteile sich das Einkommen des alleinverdienenden Elternteils oder ihr gemeinsames verfügbares Einkommen hälftig teilen.
Die volljährige Tochter der Klägerin befand sich während des gesamten Streitzeitraums Januar 2006 bis Dezember 2008 entweder in Berufsausbildung oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Im Januar 2006 gebar sie selbst ein Kind. Sie lebte mit dem mit ihr nicht verheirat...