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Ehegattensplitting bei Lebenspartnerschaften und LStÄR 2013 – Bundesrat stimmt zu
Die [i]Hechtner, NWB 25/2013 S. 1963; o. V., NWB 26/2013 S. 2050Länder haben am einem Gesetz zugestimmt, das das NWB KAAAE-37046 zum Ehegattensplitting umsetzt (Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des ). Die neue Regelung stellt sicher, dass Verheiratete und eingetragene Lebenspartner künftig bei der Einkommensteuer gleich zu behandeln sind. Die Vorschriften sind für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 – dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes – anzuwenden.
Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013, mit denen der steuerfreie Mindestbetrag bei Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen rückwirkend ab von 175 € auf 200 € monatlich angehoben wird. Der Betrag entspricht dann der Höhe nach wieder dem Betrag der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG, der durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz auf 2.400 € jährlich angehoben wurde.