„Wir leben länger!”
Auswirkungen des AmtshilfeRLUmsG auf die Cash-GmbH
Die Frage, ob die Begünstigungen für Betriebsvermögen, die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehen sind, verfassungswidrig sind, ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Der BFH hat diese Frage im vergangenen Jahr dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Auslöser waren u. a. Gestaltungsmöglichkeiten mit sog. Cash-Gesellschaften. Hier wird nicht-produktives Vermögen, also Finanzmittel, aus dem erbschaftsteuerlich nicht begünstigten Privatvermögen in eine derartige Gesellschaft eingelegt. Als Folge davon kommen die Verschonungsregelungen zum Einsatz. Auch wenn eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht, hat der Gesetzgeber im Rahmen des AmtshilfeRLUmsG bereits jetzt Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes vorgenommen, die Auswirkungen auf Cash-Gestaltungen haben. Eisele geht auf Seite 2292 auf diese Auswirkungen ein.
Dass diese Neuregelung nicht nur unerwünschte Gestaltungen, wie die Cash-GmbH trifft, erläutern Siegmund und Zipfel auf Seite 2302. So kann die Neuregelung auch dazu führen, dass Übertragungen – auch wenn sie operativ tätige Unternehmen betreffen – ggf. nicht mehr erbschaft-/schenkungsteuerrechtlich begünstigt sind. Siegmund und Zipfel stellen die Auswirkungen sowie die Zweifelsfragen der Neuregelung dar und zeigen Gestaltungsansätze auf.
Ist ein Familienangehöriger, der in einem Einzelunternehmen arbeitet, abhängig beschäftigt oder selbständig tätig? Diese Abgrenzung ist bestimmend für die Frage, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht. Immer wieder kommt es hier in der Praxis zu Meinungsverschiedenheiten. Das Bundessozialgericht hat hierzu in einem aktuellen Urteil Stellung genommen und seine bisherige Rechtsauffassung zu Beschäftigungen in Familien-GmbHs auch auf Familienmitglieder, die in Einzelunternehmen beschäftigt sind, übertragen. Eilts erläutert das Urteil auf Seite 2326.
Wir leben länger! So ist die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland in den letzten 20 Jahren um gut fünf Jahre gestiegen. Das ist, so finde ich, eine ziemlich gute Nachricht, auch wenn der demografische Wandel uns noch vor große Herausforderungen stellen wird. Ein Aspekt dieser Entwicklung ist der in Zukunft wohl immer bedeutsamer werdende Elternunterhalt. Reicht die eigene Rente nicht mehr aus, um für den Aufenthalt im Alters- oder Pflegeheim aufkommen zu können, springen die Sozialämter ein. Diese versuchen, sich das Geld von den unterhaltspflichtigen Kindern oder vom außerhalb des Heimes lebenden Ehegatten zurückzuholen. Viefhues geht auf Seite 2319 auf die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Kinder ein und stellt einige neuere, für die praktische Behandlung der Fälle bedeutsame Entscheidungen des BGH vor.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 2273
JAAAE-40100