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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 12 SF 3/12 EK AL

Die Klägerin begehrt eine angemessene Entschädigung für die unangemessene Dauer zweier im Zusammenhang stehender Gerichtsverfahren aus dem Bereich des Arbeitsförderungsrechtes, die jeweils beim Sozialgericht (SG) Schwerin und nachfolgend beim Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern anhängig gewesen sind, gemäß § 202 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 198 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAE-39948

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 13.02.2013 - L 12 SF 3/12 EK AL

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