Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsausgaben bei gescheiterter Betriebsstättengründung im Drittland
[i]FG Bremen, Urteil vom 14. 6. 2012 - 1 K 122/10 NWB FAAAE-23272Scheitert die Begründung einer Betriebsstätte (oder festen Einrichtung) im Ausland, stellt sich die Frage der Berücksichtigung der sog. vergeblichen Betriebsausgaben im Inland. Die Finanzverwaltung und der BFH vertreten bislang das sog. Veranlassungsprinzip. Dies kann im Einzelfall zur Nichtberücksichtigung von Aufwendungen sowohl im beabsichtigten Tätigkeits- als auch im Ansässigkeitsstaat führen, wie das (Revision anhängig unter dem Az. I R 56/12) zeigt.
I. Sachverhalt
[i]Gescheiterte Betriebsstättengründung in VAE Der dem Urteil des FG Bremen zugrundeliegende Sachverhalt betrifft die Berücksichtigung von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer gescheiterten Betriebsstättengründung im DBA-Ausland unter Anwendung der Freistellungsmethode. Eine Personengesellschaft (Klägerin), deren Gesellschafter im Inland unbeschränkt steuerpflichtig waren, ging im Inland einer freiberuflichen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG nach. Im Streitjahr 2004 (unter der Geltung des DBA VAE 1995) strebte sie die Errichtung einer kardiologischen Praxis in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) an. Hierzu kam es jedoch im Ergebnis nicht (sog. ...