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Lebenspartnerschaften und Ehegattensplitting
Lebenspartnerschaften und Ehegattensplitting
Nach dem , 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 NWB KAAAE-37046 ist die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern bei der Anwendung des sog. Ehegattensplittings verfassungswidrig.
Der Bundestag hat kurzfristig die vom BVerfG festgestellten Ungleichbehandlungen von Ehegatten und Lebenspartnern beseitigt. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz (BT-Drucks. 17/13870 vom ) bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Danach werden die Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt, so dass auch für die Lebenspartner eine Zusammenveranlagung unter Anwendung des sog. Ehegattensplittings möglich ist.
Die Anwendung der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zum Ehegattensplitting auch bei Lebenspartnerschaften kommt rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft () in 2001 zur Anwendung. Einkommensteuerbescheide früherer Jahre sind jedoch nur dann änderbar, wenn diese Veranlagungen verfahrensrechtlich noch änderbar sind.
Die Gesetzesänderung hat nach deren Verkündung auch auf die Lohnsteuerklassenwahl eine Auswirkung. Danac...