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Befreiungsvorschriften, Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens – Änderungen des UStG durch das AmtshilfeRLUmsG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-39644 Im Rahmen des AmtshilfeRLUmsG wurden u. a. einige Befreiungsvorschriften neu geregelt sowie das Reverse-Charge-Verfahren auf Gas- und Elektrizitätslieferungen an Unternehmer im Inland ausgedehnt und für Personenbeförderungsleistungen durch im Ausland ansässige Unternehmer abgeschafft.
Ausführlicher Beitrag.
Befreiungsvorschriften
[i]Steuerbefreiungen gem. § 4 UStGErweiterung der Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG auf Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge nach § 73b bzw. § 73c SGB V bestehen (Inkrafttreten ).
Ausdehnung der Steuerbefreiung im Bereich der Humanmedizin auf infektionshygienische Leistungen (Inkrafttreten ). Da nach dem Infektionsschutzgesetz auch selbständige Hygienefachkräfte derartige Leistungen erbringen können, sind auch deren Umsätze steuerfrei.
Ausdehnung der Steuerbefreiung im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen auf Einrichtungen, die als Betreuer nach § 1896 Abs. 1 BGB bestellt worden sind (Inkrafttreten ). Begünstigt sind entsprechende Leistungen von Vereinsbetreuern, Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern.
Herabsetzung der Sozialgrenze in § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG von 40 % auf 25 % (Inkrafttreten ). Künftig reich...