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Handelsrecht | Eintragungsfähigkeit des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil
Ungeachtet einer möglichen Außenhaftung des Nießbrauchers gegenüber Dritten (vgl. Ulmer, in MünchKomm-BGB, 5. Aufl., § 706, Rn. 106 m. w. N.) ergibt sich die Eintragungsfähigkeit des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil jedenfalls im Hinblick auf die einem Nießbraucher zustehenden Verwaltungsrechte. Denn dieser ist gemeinsam mit dem Besteller an dem Gesellschaftsanteil berechtigt und wird so in den Gesellschaftsverband miteinbezogen. So hat er etwa ein grds. das Mitwirkungsrecht des Gesellschafters ausschließendes eigenes Stimmrecht bei Beschlüssen der Gesellschafter über die laufenden Angelegenheiten der Gesellschaft (vgl. NWB KAAAA-95142). Namentlich aber wird die Rechtsposition des Nießbrauchers bei [i]Wälzholz, NWB 17/2013 S. 1334Grundlagenä...