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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Höhe des Vorsteuerabzugs bei der Lieferung eines Springpferdes (FG)
Die abzugsfähige Vorsteuer aus der Lieferung eines Springpferdes bestand im Jahr 2011 nach nationalem Recht nur in Höhe des ermäßigten Steuersatzes. Eine Berufung des Leistungsempfängers auf Art. 96, 98 MwStSystRL i. V. mit Anlage III Nr. 1 ist nicht zulässig (; Revision anhängig).
Hintergrund: Nach der im Streitzeitraum gültigen nationalen Rechtslage unterlag die Lieferung von Pferden dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Anlage 2 Nr. 1a). Nach einem Urteil des EuGH war diese Vorschrift aber mit den rechtlichen Vorgaben aus den Art. 96 und 98 der MwStSystRL i. V. mit deren Anhang III insoweit nicht vereinbar, als dort auf die Lieferung von Pferden nur dann ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden kann, wenn das Pferd im Hinblick auf seine Schlachtung geliefert wird, um für die Zubereitung von Nahrungs- oder Futtermitteln verwendet zu werden ().
Mehr dazu online im NWB Nachrichten-Bereich
: Zum Merkmal „ausschließlich” beim Verzicht auf die Steuerbefreiung (FG)
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