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Reverse-Charge bei Grundstückslieferungen im Insolvenzverfahren
, Promociones y Construcciones BJ 200 SL
Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) ist in erster Linie ein Mittel zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der -umgehung. Art. 199 MwStStSystRL lässt es daher zu, dass die Mitgliedstaaten für bestimmte Umsätze die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vorsehen. Die entsprechende Vorschrift im deutschen Recht ist in § 13b UStG geregelt. In einem Verfahren hat sich der EuGH nunmehr zum spanischen Recht geäußert. Danach ist ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft vorgesehen, wenn ein Grundstück im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geliefert wird.
A. Leitsatz
Art. 199 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass unter den Begriff des Zwangsversteigerungsverfahrens jeder Verkauf eines Grundstücks fällt, den der Schuldner einer vollstreckbaren Forderung, sei es im Rahmen eines Verfahrens zur Liquidation seines Vermögens, sei es im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, das einem solchen Liquidationsverfahren vorausgeht, tätigt, wenn dieser Verkauf geboten ist, um die Gläubiger zu befriedigen oder dem Schuldner die Wiederaufnahme seiner wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen.
B. Sachverhalt
Die Kl...