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Erwerb eigener Geschäftsanteile durch GmbH
Der Erwerb eigener Anteile durch die GmbH ist grundsätzlich zulässig. Es werden lediglich aus Gründen des Kapitalschutzes in § 33 GmbHG Schranken für den Erwerb aufgestellt. Während dazu mit Blick auf den Schutz der realen Kapitalaufbringung in Absatz 1 der Regelung der Erwerb nicht vollständig eingezahlter Geschäftsanteile im Ganzen untersagt wird, erlaubt dessen Absatz 2 den Erwerb vollständig eingezahlter Geschäftsanteile allenfalls unter bestimmten, dem Schutz des Stammkapitals dienenden Voraussetzungen. So muss etwa die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Anteile in der Lage sein, (fiktiv) eine Rücklage i. H. der Aufwendungen für den Erwerb zu bilden. Insofern ist mangels einer Pflicht zur tatsächlichen Bildung der Rücklage in der Bilanz (nach neuem Recht) zwar...