Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachlaufender Schuldzinsenabzug nach Veräußerung einer Beteiligung
Folgerungen aus der neuen BFH-Rechtsprechung
Wird eine fremdfinanzierte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 EStG veräußert oder wird die Kapitalgesellschaft aufgelöst, reicht oftmals der Veräußerungserlös nicht aus, um etwaige Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des Anteils zu tilgen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die für den Schuldenüberhang weiterhin zu leistenden nachlaufenden Schuldzinsen steuerlich abzugsfähig sind. Dieser Frage wird nachfolgend unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH nachgegangen.
Was gilt nach dem ?
Wie reagiert die Finanzverwaltung auf die neuere Rechtsprechung?
Welche gegenteilige Auffassung wird dazu vertreten?
I. Änderung der BFH-Rechtsprechung
[i]OFD Münster vom 16. 3. 2012 - Kurzinfo ESt 7/2012 NWB NAAAE-05834 OFD Rheinland vom 16. 3. 2012 - Kurzinfo ESt 11/2012 NWB XAAAE-08184 OFD Münster vom 23. 8. 2012 - akt. Kurzinfo ESt 7/2012 NWB TAAAE-16041 Fuhrmann, Nachträgliche Schuldzinsen bei GmbH-Beteiligungen im Privatvermögen, NWB 2010 S. 2942 NWB JAAAD-51275Nach der Entscheidung des sind unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung Schuldzinsen für ein Anschaffungsdarlehen einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG, das nach Veräußerung oder nach Auflösung einer Kapitalgesellschaft nicht abg...