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Lohnsteuer | Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung ist kein begünstigter Arbeitslohn
Der 12. Senat des entschieden, dass eine an einen Arbeitnehmer für dessen Erfindung gezahlte Vergütung keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellt, sondern der Übergang der Verwertungsbefugnis an den Diensterfindungen entlohnt werde. Die Zahlung stelle auch keine Entschädigung (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG) dar, da mit der zugrunde [i]infoCenter „Außerordentliche Einkünfte” NWB IAAAB-04770 liegenden Vereinbarung keine bereits feststehenden Ansprüche auf eine laufende Vergütung abgegolten, sondern erstmalig ein Vergütungsanspruch festgestellt worden ist.