Arbeitshilfe Februar 2014

Keine Energiesteuervergütung für den eine Flugschule betreibenden gemeinnützigen Luftsportverein

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Steht einem gemeinnützigen Verein, der eine Flugschule im Rahmen seines Zweckbetriebs betreibt und Schulungsleistungen gegen Entgelt erbringt, die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG zu?

Setzt der Begriff „kommerzielle Zwecke” voraus, dass die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird?

Ist § 60 (Abs. 4 und Abs. 5) EnergieStV mit Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG vereinbar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB QAAAE-38778